AGB

Algemeine Geschäftsbedingungen für das Training


Schutzimpfungen und Krankheiten:


Der Teilnehmer erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist und über eine Grundimunisierung , Staupe, Parovirose, Hepatitis und Leptospirose und einen gültigen Schutz gegen Tollwut verfügt.


Haftung des Teilnehmers:


Der Hundehalter tritt für alle von ihm und dem Hund verursachten Schäden ein.

Für den Hund besteht eine gültige Haftpflichtversicherung.


Vertragsabschluss:

Mit der Anmeldung zu einem der angebotenen Kurse bietet der Teilnehmer verbindlich einen Vertragsabschluss an.

Die Anmeldung bedarf keiner bestimmten Form.

Sie ist bindend für den Teilnehmer und verpflichtet zur Zahlung der gesamten Kursgebühr.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Organisator zustande.

Wir weisen darauf hin, dass sich das Wechseln der Person innerhalb einer Veranstaltung oder eines Kurses, nachteilig auf das zu erwerbende Wissen auswirken kann.

Mit der Anmeldung werden unsere AGB’s und unsere Teilnahmebedingungen anerkannt.


Bezahlung:

Die Gebühr ist bei der Anmeldung fällig.

Bei Annahme des Vertrages bestimmt der Organisator einen Zahlungszeitpunkt, der zwingend einzuhalten ist.

Wird die Zahlungsfrist versäumt, behält sich der Organisator die Geltendmachung des Verzugsschadens vor.

Bei Zahlungsverzug erlischt selbstverständlich die Teilnahmeberechtigung.


Rücktritt durch den Teilnehmer:

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Leistung zurücktreten. Der Rücktritt hat in Schriftform zu erfolgen.

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges beim Organisator.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen (Rabattkarten) werden nicht zurückerstattet.


Rücktritt durch den Organisator:

Der Organisator kann vom Vertrag zurücktreten:

Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere wenn das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet werden.


Haftung des Organisators:

Der Organisator haftet nur für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Er haftet nicht für Schäden an denen ihm zur Ausbildung oder Betreuung anvertrauten Tieren.

So weit es sich nicht um Körperschäden handelt, ist die Haftung auf den einfachen Teilnahmepreis beschränkt.

Der Organisator haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Hunden herbeigeführt wurden.


Copyright:

Die Kursinhalte inklusive der ausgegebenen Unterlagen unterliegen den Copyright und dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung vom Organisator vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.


Bild- und Tonmaterial:

Alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit dem Organisator erstellt werden, dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung weder ganz noch teilweise veröffentlicht werden.

Der Organisator kann eine unentgeltliche Kopie der angefertigten Bild- und Tonträger verlangen.

Alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit dem Organisator erstellt wurden, können vom Organisator zu Veröffentlichungszwecken, PR- Maßnahmen oder im Rahmen der Ausbildung, ohne vorherige Absprache, genutzt werden.


Verjährung von Ansprüchen:

Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.


Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.


Vorbehalt:

Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.


Gerichtsstand:

Gerichtsstand ist das Amtsgericht Krefeld


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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gassiservice


Diese folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen dem Gassi-Service der Firma „PartnerHund“ (Nicole Küppers) und dem Auftraggeber:


Vertragspartner:

Der Vertrag kommt zwischen der Firma „PartnerHund“ (Nicole Küppes), im Folgenden „Gassiservice“ und dem Besitzer des Hundes, im Folgenden „Hundehalter“ oder „Auftraggeber“ zustande.


Voraussetzungen für die Teilnahme:

1. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Parasiten und Krankheiten ist. Außerdem versichert der Hundehalter, dass der Hund gegen Tollwut geimpft ist. Der Impfausweis des Hundes ist auf Nachfrage vorzuzeigen.

2. Der Hundehalter versichert, dass er im Falle einer ansteckenden Erkrankung seines Hundes den Gassiservice sofort darüber in Kenntnis setzt. 

3. Der Hundehalter versichert, dass für den Hund eine Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegt, welche die Fremdbetreuung beinhaltet. Die Versicherungsunterlagen sind auf Nachfrage vorzuzeigen.

4. Läufige Hündinnen werden nicht in einer Gruppe mitgenommen.  

5. Sollte der Hundehalter die Läufigkeit der Hündin nicht rechtzeitig bemerken und dem Gassiservice mitgeteilt werden, so übernimmt der Gassiservice für die Folgen eines ungewollten Deckungsaktes keine Haftung. Die hierbei entstehenden Kosten gehen allein zu Lasten des Hundehalters. Die Haftung vom Gassiservice ist ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

6. Der Gassiservice wird vom Hundehalter über das vorhandene (Grund-)Gehorsam informiert. 

7. Der Hundehalter versichert, dass der Hund weder bissig noch abgerichtet ist. Kommt es durch eine verschwiegene Aggression zu einer Beschädigung an dem Gassiservice so haftet hierfür allein der Hundehalter. Der Hundehalter haftet für jegliche Beschädigungen an dem Gassigänger, für Verdienstausfälle und für alle Kosten die in Zusammenhang mit der Beschädigung entstehen. 

8. Es werden keine Hunde mit den folgenden Erziehungshilfen betreut: Stromhalsband, Endloswürgehalsband oder Stachelhalsband. 

9. Sofern der Hund an einer Schleppleine geführt werden soll, ist ein gut sitzendes Brustgeschirr Voraussetzung dafür. Es wird keine Schleppleine an dem Halsband des Hundes befestigt.

10. Der Hundehalter ist dazu verpflichtet, dem Gassiservice eine ausreichende Sicherung (Halsband, Geschirr, Leine, Maulkorb) des Hundes zur Verfügung zu stellen. Geschieht dies nicht, behält der Gassiservice sich das Recht vor, den Hund nicht auszuführen.

11. Der Gassiservice behält sich das Recht vor seine eigenen Halsbänder, Geschirre und Leinen für die Betreuung zu verwenden. Hält der Gassiservice es für nötig zum eigenen oder zum Fremdschutz dem Hund einen Maulkorb anzulegen, so kann dies ohne Rücksprache mit dem Hundehalter stattfinden. 


Leistungserbringung:

1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Beschreibungen aus dem Gassiservice Vertrag.

2. Der zu betreuende Hund wird an dem vom Hundehalter gewünschten Ort abgeholt und auch dorthin zurück gebracht. 

3. Der Gassiservice verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten, zu transportieren bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz zu beachten.

4. Der Gassiservice umfasst folgende Leistungen: Anfahrt und Abfahrt zum Hundehalter, Anleinen und/oder Anziehen des Hundes, Ableinen des Hundes, ggf. Transport des Hundes, ein lockerer Spaziergang zum lösen und erkunden der Umwelt, ggf. Beschäftigung des Hundes im Haus oder Garten, ggf. Abtrocknen des Hundes. Die dazu nötigen Utensilien werden dem Gassiservice vom Hundehalter gestellt.

5. Folgende Leistungen sind im Gassiservice nicht enthalten: Erziehungseinheiten des Hundes und zusätzliche Schulung des Hundehalters. Sofern der Hundehalter Trainingsbedarf hat, kann ein Einzeltraining oder ggf. Gruppentraining unter zusätzlicher Vergütung gebucht werden. 

6. Die gebuchte Gassi-Zeit beginnt ab dem Moment, wo der Gassiservice die Haustür aufschließt und endet in dem Moment, wo der Gassiservice die Haustür wieder schließt. 

7. Der Gassiservice erfragt beim Kennenlerngespräch eine Zeitspanne, in der er den Hund für den Spaziergang abholen kann. Es besteht seitens des Hundehalters kein Anspruch auf eine feste Uhrzeit, da diese aufgrund von Ausfällen oder Notfällen variieren kann. 

8. Im Preis enthalten ist lediglich das lockere und langsame Ausführen zu Fuß. Auslastungen, wie Fahrradfahren, Joggen, etc. sind ausgeschlossen. 

9. Der Hundehalter hat erst Anspruch auf eine verbindliche Zusage, sobald der Gassiservice-Vertrag unterschrieben vorliegt. Vorherige Nachfragen und Absprachen sind bis dahin unverbindlich. Es werden keine Termine reserviert oder blockiert. 

10. Platzreservierungen können seitens des Gassiservice nicht garantiert werden. Dies bezieht sich auf Gassi-Service Abos sowie auf Gassi-Service Einzelbuchungen. Wenn der Hundehalter eine Reservierung vornehmen möchte, so sofort ist eine Reservierungsgebühr zzgl. zum Gassi-Preis fällig. Die Reservierungsgebühr wird nur zurückerstattet, wenn die Reservierung durch den Gassiservice storniert werden muss. Eine Stornierung durch den Gassiservice kann bis zu 14 Tage vor der Betreuung stattfinden. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach den zu reservierenden Tagen sowie nach der Dauer der Betreuung. Diese Preise können der aktuellen Preisliste für Einzelbuchungen entnommen werden.


Zahlungsbedingungen/Preiserhöhungen,Kündigung & Widerrufs-Frist:

1. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung in der Leistungsbeschreibung genannten Preise.

2. Sollten die Preise erhöht oder geändert werden, werden Sie mindestens vier Wochen im Voraus darüber informiert. 

3. Preiserhöhungen beziehen sich auch auf die laufenden Verträge.

4. Das Entgelt der Leistungserbringung wird vom Hundehalter im Voraus geleistet, es kann nach Absprache in bar zum Betreuungsbeginn dem Gassiservice übergeben bzw. am Einsatzort hinterlegt werden oder sofort nach Rechnungsstellung in bar oder per überweisung bezahlt werden. Das Entgelt für Rabatkarten ist direkt in bar zu zahlen oder sofort nach Rechnungsstellung per überweisung. Der Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Geldeingang rechtzeitig verbucht wird.

5. Widerrufs-Frist: Der Hundehalter hat das Recht, seinen abgeschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu widerrufen. Der Widerruf ist in Textform an die Adresse von PartnerHund zu schicken.

6. Der Gassiservice ist umsatzsteuerpflichtig. Daher werden auf den Rechnungen die 19% MwSt. zzgl. ausgewiesen.


Sonderkündigungsrecht:

1. Im Falle eines tragischen Vorfalls, zum Beispiel in Form von einem Beißunfall, behält sich der Gassiservice das Recht vor, die Betreuung des Hundes fristlos zu kündigen. Die Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende muss dabei nicht eingehalten werden. Es erfolgt keine Rückerstattung für den restlichen Zeitraum des Monats. 

2. Sofern es zum Tod des Hundes kommt, ist der Hundehalter dazu berechtigt, das Monatsabo fristlos zu kündigen. Der Hundehalter ist dazu verpflichtet dem Gassiservice eine Bestätigung über das Ableben des Hundes vorzulegen. Es erfolgt dann eine Rückerstattung für den restlichen Zeitraum des Monats. 

3. Ein Umzug des Auftraggebers berechtigt nicht zum Gebrauch des Sonderkündigungsrechts. 

4. Eine Änderung der finanziellen Situation des Auftraggebers (z.B. Jobverlust, Kurzarbeit, Krankengeld etc.) berechtigt nicht zum Gebrauch des Sonderkündigungsrechts.

5. Die Abgabe/Verkauf des Hundes berechtigt nicht zum Gebrauch des Sonderkündigungsrechts.

6. Krankheit des Hundes und des Hundehalters berechtigt nicht zum Gebrauch des Sonderkündigungsrechts.

7. Sollte der Gassiservice feststellen, dass eine problemfreie Betreuung des Hundes nicht möglich ist, behält er sich das Recht vor die Betreuung fristlos zu kündigen. Die Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende muss dabei nicht eingehalten werden. Es erfolgt dann eine Rückerstattung für den restlichen Zeitraum des Monats.


Haftungsausschluss:

1. Während der Betreuungszeit durch den Gassiservice bleibt der Eigentümer Tierhalter des Hundes im Sinne §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

2. Die Haftung vom Gassiservice ist ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Aussage bezieht sich auf alle folgenden Haftungsausschlüsse: 

3. Für Schäden, die der Hund bei anderen Hunden oder Menschen anrichtet, haftet allein der Hundehalter. 

4. Richtet der Hund beim Gassiservice Schäden an (z.B. zerbissene Autoinnenteile, Kleidung, Leinen etc.) so haftet hierfür der Hundehalter.

5. Der Hundehalter versichert, dass er für jegliche Personenschäden, die er beim Gassiservice anrichtet, in voller Höhe aufkommt. Sollte der zu betreuende Hund den Gassiservice so ernsthaft verletzen, dass der Gassiservice Ausfalltage hat, kommt hierfür in voller Höhe der Hundehalter auf. 

6. Der Gassiservice haftet nicht für Spielzeug, Halsbänder, Geschirre, Leinen oder anderweitige Führungshilfen (Maulkorb, Führhalfter etc.). 

7. Der Hundehalter versichert dem Gassiservice, dass der Hund weder bissig noch abgerichtet ist.

8. Für Schäden und Krankheiten, die der Hund während der vereinbarten Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt der Gassiservice keine Haftung.

9. Der Hundehalter wird hiermit aufgeklärt, dass während der Betreuungszeit ein Restrisiko durch Unfälle, Beißereien, Verletzungen jeglicher Art, Weglaufen oder sogar das Ableben des Hundes besteht. Hierfür haftet allein der Hundehalter.


Freilauf/Auslauf ohne Leine:

1. Für den Freilauf/Auslauf ohne Leine ist ein gewisses Grundgehorsam Voraussetzung. Die Haftung vom Gassiservice ist ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

2. Beim Freilauf/Auslauf ohne Leine in den erlaubten Gebieten erfolgt dies ausschließlich auf Gefahr und Risiko des Eigentümers des Hundes. 

3. Freilauf/Auslauf ohne Leine findet nur nach persönlicher Vereinbarung statt. Die Haftung vom Gassiservice ist ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 

4. Sofern ein Freilauf/Auslauf ohne Leine von dem Hundehalter gewünscht ist, muss dies im Vertrag vermerkt werden.

Versicherungen:

1. Der Gassiservice versichert, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Diese kann auf Anfrage beim Auftraggeber vorgelegt werden.

2. Der Gassiservice versichert, dass er über eine Schlüsselversicherung verfügt. Diese kann auf Anfrage beim Auftraggeber vorgelegt werden.


Mitarbeiter/Ersatz:

1. Der Gassiservice behält sich das Recht vor, qualifizierte Mitarbeiter/einen qualifizierten Ersatz aus organisatorischen Gründen für die Ausführung der Dienstleistung einzusetzen.

2. Der Gassiservice versichert, dass seine Mitarbeiter/Ersatzpersonen ebenfalls über die Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert sind.


Absagen/Verspätungen durch den Gassiservice:

1. Absagen/Verspätungen durch den Gassiservice können aus organisatorischen Gründen anfallen, z.B. wenn eine Notfall Situation eintritt (ein Hund muss beispielsweise in die Tierklinik) oder wenn z.B. ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auftritt (der Gassiservice steht beispielsweise im Stau). In diesen Fällen werden die Absagen und Verspätungen nachgeholt oder es wird ein qualifizierter Ersatz vom Gassiservice gestellt. Verspätungen durch den Gassiservice werden, wenn möglich, sofort nachgeholt. Ansonsten wird ein Ersatztermin vereinbart. Der Hundehalter hat vier Wochen Zeit diesen Ersatztermin mit dem Gassiservice abzusprechen. Nach der Frist von vier Wochen besteht kein Anspruch mehr auf Ersatzleistung.

2. Im Falle einer Absage/Verspätung des Gassiservice wird der Hundehalter so früh wie möglich darüber informiert.


Absagen/Verspätungen durch den Hundehalter:

1. Verspätungen des Hundehalters zu den vereinbarten Terminen gehen allein zu Lasten des Hundehalters und berechtigen weder zu einer Minderung der Vergütung noch zu einer Verlängerung der vereinbarten Betreuungszeit. Sollte es dem Gassiservice durch die Verspätung des Hundehalters nicht mehr möglich sein, den Hund mitzunehmen, fällt dies allein zu Lasten des Hundehalters. Es besteht kein Recht auf eine Erstattung oder auf einen Ersatztermin.

2. Krankheiten vom Hundehalter berechtigen nicht zu einer kurzfristigen Absage, da der Hund trotzdem am Gassiservice teilnehmen kann. Dies gilt auch, wenn der Hund wegen Urlaub des Hundehalters den Gassiservice nicht in Anspruch nimmt. Fehl-/Ausfalltage seitens des Hundehalters werden weder erstattet/gutgeschrieben, noch ersetzt.


Tierarztbesuche:

1. Wenn der Gassiservice eine tierärztliche Behandlung während der Betreuungszeit für notwendig hält (z.B. bei Bewusstlosigkeit des Hundes, Aufnahme von Gift, lebensbedrohlicher Zustand des Hundes etc.), so willigt der Hundehalter bereits jetzt ein, dass der Hund im Auftrag des Hundehalters auf dessen Rechnung sich in tierärztliche Behandlung begibt. 

2. In Notfällen wird die nächstgelegene Tierklinik/Praxis aufgesucht.

3. Bei eventuellen anderen Verletzungen des Hundes wird eine vorherige telefonische Absprache mit dem Hundehalter geführt. 

4. Die entstehenden Kosten (Zeitaufwand, Fahrtkosten, Terminausfälle, Behandlungskosten, Medikamente etc.) werden allein durch den Hundehalter getragen.


Individuelle Sonderleistungen & Wünsche:

1. Individuelle Sonderleistungen und Wünsche (z.B. Futtergabe, Medikamentengabe, Tierarztbesuch etc.) werden nach Aufwand berechnet. Die Kosten setzen sich nach zeitlichem Aufwand und den Fahrtkosten, sowie eventuellen Behandlungskosten zusammen. Der zeitliche Rahmen für diese Sonderleistungen wird gemeinsam mit dem Hundehalter definiert.


Bild- & Videomaterial:

1. Der Gassiservice behält sich das Recht vor, während der Betreuungszeit Videomitschnitte und/oder Fotos anzufertigen. 

2. Der Hundehalter erklärt sich mit der Veröffentlichung durch den Gassiservice einverstanden. Mögliche Plattformen/Medien können sein: Webseite, WhatsApp, Social-Media Kanäle, Unterlagen vom Gassiservice/Training, E-Mail etc.

3. Es ist dem Hundehalter nicht gestattet, ohne Einwilligung vom Gassiservice und der anderen Hundehalter (sofern noch weitere Hunde auf den Videos & Fotos zu sehen sind) die Fotos und Videos zu veröffentlichen und zu nutzen. 

4. Der Hundehalter darf die Fotos/Videos ausschließlich für den privaten Gebrauch nutzen. Eine Veröffentlichung der Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken ist nicht gestattet.


Copyright:

1. Unterlagen, die vom Gassiservice im Zusammenhang mit der Dienstleistung ausgehändigt worden sind, sind urheberrechtlich geschützt. Jedwede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung als zur persönlichen Information des Hundehalters ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Gassiservice zulässig.


Salvatorische Klausel:

1. Sollten einzelne Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.


Schlussbestimmung: 

1. Der Hundehalter bestätigt mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung die Vertragsbestimmungen (AGB) von Nicole Küppers, gelesen, verstanden und anerkannt zu haben. 

2. Im Falle eines Vertragsbruches kann dies zur sofortigen und fristlosen Auflösung des Vertrages führen. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Abo-Preises.

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