"12" Monatstest
350.- €
Nach der Grundausbildung und vor Beginn der Spezialisierung müssen Sie mit Ihrem Hund die staatlich vorgeschriebene 2-teilige Eignungsprüfung ablegen, um sicherzustellen, dass Ihr Hund die Anforderungen für die Assistenzhundetätigkeit erfüllt.
Ihr Hund muss mindestens 15 Monate alt sein, um an dieser Prüfung teilzunehmen.
1. Teil – Gesundheitliche Eignung:
Im ersten Teil wird die gesundheitliche Eignung Ihres Hundes von einem Tierarzt geprüft. Dabei wird sichergestellt, dass Ihr Hund körperlich fit und gesund ist, um die Anforderungen eines Assistenzhundes langfristig erfüllen zu können.
2. Teil – Verhaltenstest:
Im zweiten Teil wird das Wesen und Verhalten Ihres Hundes durch einen Assistenzhundetrainer im Rahmen des 12-Monats-Eignungstests überprüft.
Hierbei wird das Verhalten Ihres Hundes in verschiedenen Umgebungen und Situationen getestet. Der Test umfasst verschiedene alltägliche Situationen, die zeigen sollen, ob der Hund das nötige Verhalten für die Assistenzhundetätigkeit an den Tag legt.
Die Beurteilung erstreckt sich über einen Zeitraum von 4 bis 8 Wochen.
Während dieses Zeitraums wird das Verhalten Ihres Hundes kontinuierlich beobachtet und dokumentiert.
Dokumentation und Auswertung:
Die Auswertung des 12-Monats-Eignungstests erfolgt schriftlich und wird zusätzlich mit Videoaufnahmen dokumentiert.
Dies bietet eine detaillierte Analyse und einen objektiven Nachweis der Eignung Ihres Hundes.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung inkl. Videos und Weiterleitung.
Außerhalb des Arbeitsgebiets Kreis Viersen fällt eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,50€ an.
Alle Texte stammen vom ©Deutsches Assistenzhunde-ZentrumT.A.R.S.Q.®
